Interne Schutzmaßnahmen unserer Jüdischen Gemeinde in Münster

Anders als noch vor einem Jahr erhofft, steigen die Inzidenzen nun auch in Münster bereits zum Jahresbeginn 2022 לפהייס (nach der Zeitrechnung) durch die Decke.

Angesichts dieser sehr hohen 7-Tage-Inzidenz über 300 und 600 Omikron-Fälle in Münster (Stand 03.01.2022) sowie mit Blick auf die weitere Entwicklung der Omikron-Variante haben wir als Vorstand entschieden, in unserer Gemeinde nunmehr die 2G-Regel anzuwenden.

Unberührt davon bleiben weiterhin die Hygieneregeln wie das Händewaschen mit Desinfektionsmittel, die Einhaltung der Abstände; der Aufruf zur Thora von der Sitzbank aus; das Tragen eines FFP2- bzw. eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes während unserer Shabbat- & Feiertags-G“ttesdienste und beim Kiddusch.

Die entsprechenden Kontrollen erfolgen durch unser Sicherheitspersonal in Kombination mit Nachweis eines gültigen Personalausweises.

Um an unserem jüdischen Religionsunterricht unter der 2G-Regelung teilnehmen zu können, sind Schüler/innen unter 16 Jahren von einer Nachweispflicht befreit. Sie werden durch die Tests an ihren Schulen Geimpften & Genesenen gleichgestellt.

Von der Testpflicht bleiben Kinder bis zum Schuleintritt grundsätzlich befreit.

Bei Schüler/innen ab 16 Jahren genügt der Hinweis auf die Testung in der Schule.

Nicht geimpfte erwachsene Personen werden zum Selbstschutz und zum Schutz aller anderen Mitglieder ab sofort keinen Zutritt mehr erhalten und werden an der Pforte von unserem Sicherheitspersonal abgewiesen.

Besteht der Verdacht oder ein Risiko, dass man sich angesteckt hat und (חס וחלילה) die Ansteckung weiterverbreiten könnte, dann bitte nicht zur Gemeinde kommen und indes das Gesundheitsamt (0251 – 4925377) oder den Hausarzt anrufen!

Schlussbemerkung:

Als anerkannte jüdische Religionsgemeinschaft obliegt uns die eigenverantwortliche Gestaltung unserer Religionsausübung und sind demgemäß befugt, uns nicht bindend verpflichtend 1:1 an die staatlichen Schutzvorkehrungen halten zu müssen.

Als Vorstand unserer Gemeinde wissen wir uns jedoch Ihnen, unseren Mitgliedern gegenüber verpflichtet, auf verantwortlicher Weise weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die allgemeingültigen Corona-Schutzvorkehrungen unserer Landesregierung von uns auf keinen Fall unterschritten (!) werden.

Die Fortsetzung unserer Shabbat-G“ttesdienst ist auch dadurch möglich, dass unsere regelmäßigen G“ttesdienst-Teilnehmer/innen ohnehin dreifach geimpft sind.

Wem das Risiko allerdings zu hoch erscheint, mag für sich persönlich entscheiden, ob und wann er / sie wieder am G“ttesdienst unserer Gemeinde teilnehmen möchte.

Diese interne Corona-Schutzbestimmung für unsere Jüdische Gemeinde gilt ab sofort bis zu ihrer schriftlichen Aufhebung durch den Vorstand der Jüdischen Gemeinde Münster.

gez.: Sharon Fehr

(Geschäftsführender 1. Vors.)

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